Nicht nur in alten Gemäuern ist Schimmelbildung unter Umständen ein Problem, sondern auch in frisch sanierten Häusern und Neubauten. Kommt es unter anderem durch zu hohe Luftfeuchtigkeit zu feuchten Wänden in der Wohnung und somit auch zur Schimmelbildung, so ist im ersten Schritt die Ursache zu klären. Handelt es sich nicht um einen Fehler im „Umgang mit der Wohnung“ (Lüften, Heizen etc.), so liegt möglicherweise ein Sachmangel vor (wie lüftet man richtig?).
Schimmelmittel Vergleich 2020
Dies ist in der Regel ein Baufehler, was bedeutet, dass es möglicherweise Risse im Mauerwerk gibt, die Wärmedämmung des Hauses ungenügend ist, die Fenster und Türen undicht sind, der Außenputz nur schlecht instandgehalten ist und vieles mehr. In der Regel liegt bei Feuchtigkeitserscheinungen ein Sachmangel vor, was meistens eine Mietminderung möglich macht. Hat der Mieter der Wohnung jedoch falsch gelüftet und geheizt, so ist eine Minderung der Miete in den meisten Fällen ausgeschlossen. So entfernen Sie Schimmel und beugen Schimmel für die Zukunft vor.
Schimmel in der Wohnung
Feuchte Wände und Schimmelbildung – definitiv etwas, was niemand von uns in den eigenen vier Wänden begrüßen möchte (Sofort-Maßnahmen bei Schimmel). Tritt solch ein Fall dennoch ein, so muss die Ursache des Schimmels geklärt werden. Häufig liegt ein Problem mit der Lüftfeuchtigkeit vor. Das bedeutet, dass der Sättigungsgehalt der Luft überschritten wird und sich die Feuchtigkeit anschließend an der kältesten Stelle einnistet (Luftfeuchtigkeit verringern?). Besonders gefährdet sind demnach Außenwände, die Kacheln der Dusche und auch Wände hinter Schränken, oder Bildern. Die optimale Temperatur im Wohnraum liegt um die 20 Grad. Die Luftfeuchtigkeit in den Zimmern sollte dagegen um die 35 bis maximal 60 Prozent betragen. Ist die Temperatur im Zimmer kühler, so muss häufiger gelüftet werden, da die Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann. Sie wollen mehr über die optimale Luftfeuchtigkeit in der Wohnung erfahren? Das 1x1 der guten Luftfeuchtigkeit verrät Ihnen mehr. Wer sich nicht sicher ist, wie hoch die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung oder den einzelnen Räumen ist, sollte die Luftfeuchte mithilfe eines Hygrometers oder Kombi-Geräts messen. Das passende Gerät gibt es online für wenig Geld und oftmals schon sehr zügig.
Hygrometer Vergleich 2020
Mehr über Feuchtigkeitsmesser / Hygrometer erfahren Sie hier. Wichtig ist außerdem, dass Kochen, das Trocknen von Wäsche, Baden, Duschen und selbst Blumen und Aquarium, nicht zuletzt auch die Personen im Haushalt selbst, die Luftfeuchtigkeit steigern können. All jenes produziert Feuchtigkeit, die von der Raumluft aufgenommen wird. Besonders viel Feuchtigkeit wird beim Trocknen von Wäsche innerhalb der Wohnung abgegeben.
Die Pflichten des Mieters
Ein Mieter ist verpflichtet, eine gewisse Obhut für die Wohnung zu übernehmen. Er versichert, alles dafür zu tun, um einen Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung zu vermeiden. Das bedeutet, dass er nicht in einem unangebrachten Ausmaße lüften muss, aber doch so, dass je nach Personen, Dekoration (Aquarien und Blumen) und vor allem Tätigkeiten der Sättigungsgehalt der Luft nicht überschritten wird.
Dazu reicht es vor allem im Winter während der Heizperiode nicht aus, alle paar Tage einmal ein Fenster auf Kipp zu stellen und für einige Minuten offen zu lassen. Stattdessen sollte mindestens zweimal täglich stoßgelüftet werden, das heißt, die Fenster müssen weit geöffnet werden und am besten öffnet man jeweils die Fenster in gegenüberliegenden räumen der Wohnung, so dass es zu einem leichten Zug kommt.
So kann innerhalb weniger Minuten die Luft in den Räumen ausgetauscht werden, die feuchte warme Luft entweicht nach draußen und wird durch trockene kühlere Luft ersetzt. Wird täglich so gelüftet, kann Schimmel in den meisten Fällen verhindert werden, was für den Mieter nur Vorteile hat, denn er muss schließlich in der Wohnung leben und eine Mietminderung bei Schimmel ist immer schwer durchzusetzen, da der Vermieter das Problem zunächst meist auf falsches Lüften schieben wird und in diesem Fall ist eine Mietminderung nicht gerechtfertigt. Schon im eigenen Interesse, um gesundheitsschädlichen Schimmel im eigenen Zuhause zu verhindern und zu vermeiden, dass man sich mit dem Vermieter um eine Mietminderung streiten muss, sollten Mieter daher regelmäßig und korrekt lüften.
Viele Vermieter verlangen von ihren Mietern zudem (oftmals schriftlich), dass Möbelstücke nicht gänzlich an der Wand stehen, sondern ein kleines Stück abgerückt werden müssen, um Schimmelbildung an der Wand zu vermeiden.
Sollten Sie feststellen, dass ihre Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch ist, können Sie die Luftfeuchtigkeit mit einem Luftentfeuchter senken. Hier bieten sich einfache Haushalts-Helfer an, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in schweren Fällen ein größeres Gerät aufzustellen.
Luftentfeuchter Vergleich 2020
Mietminderung und Baumängel
Liegt ein Sachmangel vor und kommt es dadurch zu Feuchtigkeitserscheinungen, so hat der Mieter der Wohnung in der Regel Anspruch auf Mietminderung. Undichte Fenster und Türen, fehlende Heizungsmöglichkeit, schlechte Instandhaltung des Außenputzes, Risse im Mauerwerk, eine nicht ausreichende Wärmedämmung, Wärmebrücken, undichtes Mauerwerk, Wasserrohrbruch und weitere baulich bedingte Mängel können Ursache für Feuchtigkeit und somit Schimmel sein. Doch auch die Neubaufeuchte ist ein Sachmangel. Das bedeutet, dass aufgrund der Tatsache, dass die Wände nach den Putzarbeiten noch nicht ausreichend durchgetrocknet sind und dadurch mehr Heizkosten verursachen.
Für den Mieter bedeutet das eine mögliche Mietminderung von 10 Prozent. Hier entscheiden die Gerichte jedoch unterschiedlich. Entweder kann es zu einer Mietminderung für den Mieter kommen, oder aber die Heizkosten könnten gesenkt werden, wenn der Vermieter die Wohnung zu früh vermietet. Auch eine zu gute Isolierung der Wohnungen, oder auch der Einbau von Energiesparfenstern, kann zu Schimmel führen. Für Sie bedeutet das eine Minderung der Heizkosten, was auf dem ersten Blick durchaus super erscheint. Nachteil ist jedoch, dass die Feuchtigkeit dadurch nicht nach außen gelangen kann und sich, sofern nicht ausreichend gelüftet wird, oder eine entsprechende Lüftungsanlage vorhanden ist, die Feuchtigkeit ihre Orte sucht, an denen sie sich niederlässt. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Mieter zum Einzug auf eine sachgerechte Handhabung hinzuweisen, sonst trägt der Vermieter keine Schuld, wenn es aufgrund fehlendem Wissen über Fenster und Isolierung zu Schimmelbildung kommt.
Schimmelbildung ist also kein reines Altbau-Problem, der Schimmel kann in Neubauten und vor allem in frisch sanierten Wohnungen ebenso auftreten. In jedem Fall ist ein Schimmelproblem aber auch ein Feuchtigkeitsproblem, denn ohne Feuchtigkeit kann Schimmel nicht gedeihen.
Da es um die Mietminderung bei Schimmel immer wieder Streit gibt zwischen Mieter und Vermieter kann es daher nicht schaden, bei Neueinzug oder nach einer Altbausanierung zumindest zeitweise einen Luftfeuchtigkeitsmesser aufzustellen, um die Luftfeuchtigkeit zu protokollieren und das eigene Lüft-Verhalten zu kontrollieren.
Auch wenn um die Ursache von Schimmel und die Mietminderung bei Schimmel oft hart gestritten wird zwischen Mieter und Vermieter, über eines sind sich beide Parteien einig: es sollte gar nicht erst zu einer Schimmelbildung in der Wohnung kommen.
Lüftet man als Mieter regelmäßig und korrekt und ist die Luftfeuchtigkeit, die mit einem Hygrometer gemessen wird, in den Räumen dennoch zu hoch, kann man beispielsweise den Vermieter ansprechen, bevor es zu einer Schimmelbildung im Wohnraum kommt und so versuchen, mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden, bevor der Schimmel überhaupt entsteht und es zu Streitigkeiten über die Mietminderung kommt.
Mietminderung – Wie hoch?
Sollte es zu einem ernsten Schimmelbefall gekommen sein und ist dieser durch einen baulich bedingten Fehler entstanden, so berechnet sich der Minderungswert der Miete anhand der Intensität des Schimmelbefalls. Einen „Standard-Betrag“ gibt es nicht, da oftmals verschiedene Räume vom Schimmel befallen sind und auch berücksichtigt werden muss, ob der Schimmelbefall möglicherweise in Kombination aus falschem Lüften und Heizen und gleichzeitig Baumängel entstanden ist. Wichtig ist auch, dass die Beanstandung von Schimmelpilz in der Wohnung in der Regel vom Mieter selbst kommt. Dieser hat die Pflicht, den Mangel zu beweisen. Bei einem Rechtsstreit geht es darum zu entscheiden, was die Ursache gewesen ist und wer dafür – sprichwörtlich – geradesteht. Der Vermieter muss (sofern er den Baumängel und die dadurch entstandene Feuchtigkeit abstreitet) beweisen, dass keinerlei Baumängel vorliegen und dass stattdessen die unzureichende Lüftung des Mieters der Grund für die Schimmelbildung war. Der Mieter wiederum muss beweisen, wie seine Wohnung geheizt und gelüftet wurde. Gerichte ziehen auch die Nachbars-Wohnung mit ein, da diese Aufschluss darüber geben, wie der Zustand der Wohnungen im gesamten Haus ist. Auch wird die Heizkostenabrechnung im Vergleich zu anderen Mietern des Hauses miteinbezogen.
Was tun bei Schimmelbefall?
Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt ist verpflichtet, seinen Vermieter umgehend zu informieren. Der Schimmel sollte jedoch fotografiert werden, schriftlich dokumentiert werden und unter Umständen ist es außerdem ratsam, sich einen Zeugen zu beschaffen, der den Zustand der Wohnung und auch den Schimmelbefall bestätigen kann. Auch sollte der Mieter im Fall von entdeckten Schimmel die Temperatur der Räume messen. Am besten ist es, wenn dies regelmäßig gemessen und für einen eventuellen Notfall notiert wird. Noch besser ist auch das Messen der Luftfeuchtigkeit in Kombination der Temperaturen der einzelnen Räume.
Um den Schimmel wieder loszuwerden, bedarf es in vielen Fällen einer aufwändigen Schimmelsanierung vom Profi, die nicht gerade billig ist. Gerade aus diesem Grund wird beim Entstehen von Schimmel oft so vehement um die Ursache gestritten, da niemand verantwortlich sein möchte und die Kosten für die Sanierung aufkommen möchte. Statt um die Mietminderung zu streiten, sollten Mieter und Vermieter daher besser beide Sorge tragen, dass es in den Wohnräumen gar nicht erst zur Bildung von Schimmel kommt.
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